Bauschilder
§ 11 Abs. 2 der hessischen Bauordnung schreibt vor, dass an jeder Baustelle ein Bauschild öffentlich anzubringen ist. Hier soll über das Vorhaben informiert und alle Verantwortlichen benannt werden.
Durch diese Vorschrift Bauordnung will der Gesetzgeber sichergestellt haben, dass die Öffentlichkeit zum Einen über das geplante Vorhaben informiert ist, zum Anderen, dass die Verantwortlichen jederzeit in Anspruch genommen werden können. Das gilt zum einen zur Gefahrenabwehr aber auch als Möglichkeit, den richtigen Ansprechpartner für Beschwerden zu finden.
Wir positionieren Ihr Bauschild auf Gefälle, flachem Grund oder auf geschlossenen Flächen. Unsere Erfahrung und Know-How lässt ihr Bauschild sicher und repräsentativ wiederspiegeln.
Unsere Bauschilder werden aus Kunststoffplatten mit Digitaldruck beschichtet. Die Aluminiumkonstruktionen dahinter sind freistehend. Größenmäßig sind keine Grenze gesetzt.
Auszug aus unseren Referenzen